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AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 10/2020

Verkaufs- und Lieferbedingungen der Arbitec-Forster GmbH

 

1. Geltung

Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges schriftlich vereinbart wurde, gelten die dem Vertragspartner bekannt gegebenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen kurz: AGB.
Diese können auf der Homepage (www.arbitec-forster.de) abgerufen werden.
Für alle nichtgewerblichen Kunden gelten die Bestimmungen des Verbraucherschutzes.
Änderungen und Ergänzungen gelten nur nach unserer schriftlichen Bestätigung.

2. Angebot und Abschluss

Unsere Angebote sind freibleibend.
Der Vertrag gilt erst mit Absendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung als abgeschlossen. Nebenabreden gelten nur nach unserer schriftlichen Bestätigung.
Von uns zur Verfügung gestellte Muster, Modelle, Zeichnungen und sonstige Behelfe bleiben ausschließlich unser Eigentum.

3. Geheimhaltung

Unser Vertragspartner verpflichtet sich zur Geheimhaltung des ihm aus der Geschäftsbeziehung zugegangenen Wissens Dritten gegenüber.

4. Preis

Die angegebenen Preise sind in EURO und gelten ab Werk bzw. ab Lager ausschließlich Umsatzsteuer und Nebenkosten.
Mangels gegenteiliger Vereinbarung sind unsere Forderungen gegen Übergabe der Ware / Erbringung der Leistung zu bezahlen.
Preisabzüge werden nur nach einer gesonderten Vereinbarung akzeptiert.
Bei Bestellung von Kleinmengen (Nettofakturenwert unter EURO 200,--) behalten wir uns vor, einen angemessenen Verpackungs- und Frachtkostenanteil zu verrechnen.

5. Preisänderung

Bei unvermeidlichen Preiserhöhungen nach Auftragserteilung, beispielsweise aufgrund von geänderten Rohstoff-/Lieferantenpreisen sind wir berechtigt, Mehrkosten bis 10% in Rechnung zu stellen.

6. Lieferfristen und Lieferung

Lieferfristen beginnen mit dem Zugang unserer Auftragsbestätigung, keinesfalls jedoch vor Klärung aller für die Durchführung erforderlichen Einzelheiten. Angegebene Liefertermine und -fristen sind unverbindlich.
Behinderungen aller Art, die nicht in unserem Einflussbereich liegen, berechtigen uns, die Lieferung oder sonstige Leistung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben, ohne dass der Kunde hieraus Schadenersatzansprüche gegen uns ableiten kann.
Wir sind berechtigt, Teil- oder Vorlieferungen durchzuführen und zu verrechnen.

Kommt der Kunde mit der Verpflichtung zur Abnahme der bestellten Ware oder sonstigen Leistungen in Verzug, sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Bei Verzug geht die Gefahr von zufälligem Untergang oder zufälliger Verschlechterung der Kaufsache auf den Kunden über.

7. Gefahrenübergang und Erfüllungsort

Nutzung und Gefahr gehen mit dem Abgang der Lieferung ab Werk bzw. ab Lager auf den Käufer über, und zwar unabhängig von der für die Lieferung vereinbarten Preisstellung (CMR-Klausel).

8. Gewährleistung

Auftretende Mängel sind vom Vertragspartner unverzüglich, längstens innerhalb von 7 Tagen schriftlich anzuzeigen, andernfalls gilt die Leistung in Ansehung des Mangels als genehmigt.
Das Vorliegen eines Mangels ist vom Übernehmer (Vertragspartner) nachzuweisen.

Soweit das Gesetz nicht zwingend längere Fristen vorschreibt, beträgt die Gewährleistungsfrist 24 Monate nach Erhalt der Ware oder Beendigung unserer Leistung.
Die Gewährleistungsfrist für Elektronik- und elektrotechnische Bauteile beträgt 12 Monate.

Anerkannte Gewährleistungsansprüche berechtigen uns die Art der Gewährleistung (Verbesserung oder Lieferung von Ersatzware) nach unserer Wahl durchzuführen.
Kosten für Ersatzvornahmen durch Dritte werden nicht anerkannt.

Nicht unter Gewährleistung fallen auf jeden Fall folgende Mängel, hervorgerufen durch:

  • Nichtbeachtung der Bedienungs-/Installations-/Wartungsvorschriften bzw. anderem als vorgesehenem normalen Verwendungszweck
  • übliche und produkttypische Abnutzung (normaler Verschleiß – darunter fallen etwa Leuchtmittel, LED-Leuchten, etc.), Überbeanspruchung
  • atmosphärische Entladungen, Stromschwankungen, Überspannungen, chemische Einflüsse
  • Montage, Demontage, Installation, Reparatur oder sonstige Arbeiten durch Dritte, einschließlich Auftraggeber
  • Materialien und Produkte, die der Auftraggeber beigestellt hat, oder Arbeitsweisen und Konstruktionen, soweit sie auf ausdrückliche Anweisung des Auftraggebers verwendet wurden.

Bei Lieferung von Ersatzware erfüllen wir unsere Gewährleistungspflicht durch kostenlose Zurverfügungstellung von Ersatzstücken.
Alle im Zusammenhang mit der Mängelbehebung entstehenden Nebenkosten (wie z. B. für Ein-/Ausbau, Transport, Entsorgung, Fahrt und Wegzeit, jedoch nicht darauf beschränkt) gehen zu Lasten des Kunden.

Ansprüche des Kunden wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen.

9. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum, auch wenn wir uns nicht ausdrücklich darauf berufen. Bei Weiterveräußerung oder Be-/Verarbeitung der Vorbehaltsware gilt die Kaufpreisforderung ohne besondere Vereinbarung als an uns abgetreten.

10. Schadenersatz / Allgemeine Haftungserklärungen

Wir haften für Schäden außerhalb des Anwendungsbereiches des Produkthaftungsgesetzes nur bei nachgewiesener vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung.
Folgeschäden und mittelbare Kosten werden nicht ersetzt.
Sofern berechtigte Ansprüche vorliegen, ist der Haftungsumfang in jedem Fall auf den maximal zweifachen Betrag unseres Liefer-/Leistungsumfanges beschränkt.
Für nicht in unserem Leistungsumfang beinhaltete Bauteile, bzw. bei nachträglichem Einbau unserer Produkte in ein Gesamtsystem (welches nicht von uns geliefert wird), wird keine Haftung übernommen.

11. Verzugszinsen

Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen jährlich in Höhe von 10 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, sowie die notwendigen und angemessenen Kosten zur Betreibung zu verrechnen.

12. Gegenansprüche

Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, wegen Gewährleistungs- oder sonstigen Gegenansprüchen Zahlungen zurückzuhalten oder gegen uns aufzurechnen.

13. Druck und Klebetexte

Bei Druckaufträgen sind Über- und Unterlieferungen bis zu 10% gestattet und werden zum vereinbarten Stückpreis verrechnet. Druckvorlage ist der vom Auftraggeber geprüfte Korrekturabzug. Bei Lieferung von computergeschnittenen Klebetexten sind Rücknahme und Umtausch ausgeschlossen.

14. Regalanlagen

Bei Regalanlagen haften wir nicht für die Eignung des Untergrundes, insbesondere nicht für Tragfähigkeit und dessen Geeignetheit für den Aufbau bzw. die Benutzung von Regalen.
Es ist die Obliegenheit des Kunden, die Tragfähigkeit und Geeignetheit des Bodens für die in Betracht kommende Belastung und Nutzung zu prüfen.

Besteller und Verwender von gütegesicherten Regalanlagen verpflichten sich, dem Prüfpersonal jederzeit Zutritt zu den Aufstellungsorten zu gewähren und eine Qualitätsprüfung zuzulassen. Diese Überprüfung erfolgt im Rahmen der Güteschutzgewährung und ist kostenlos.

15. Montage

Die von uns auftragsgemäß durchzuführende Montage erfolgt zu unseren Montagebedingungen, die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergänzen.
Der Kunde hat für die diebstahlsichere und sonstige geschützte Unterbringung der Liefergegenstände und des Montagegerätes am Montageort zu sorgen; infolge von Versäumnissen des Kunden zu ersetzende Teile werden dem Kunden nachberechnet.

16. Abnahme

Nach Meldung der Fertigstellung unserer Leistung oder Teilleistung hat eine Abnahme auf unser Verlangen auch in Teilabschnitten unverzüglich zu erfolgen. Kommt es innerhalb von fünf Werktagen nach Meldung der Fertigstellung aus von uns nicht zu vertretenden Gründen nicht zu einer Abnahme, gilt die Leistung mit Ablauf des fünften Werktages als abgenommen.
Ebenso gilt unsere Leistung als abgenommen, wenn der Kunde die Leistung oder einen Teil der Leistung in Benutzung genommen hat.
Etwa vorhandene Mängel sind in einem Abnahmeprotokoll schriftlich festzuhalten, andernfalls erlischt der Gewährleistungsanspruch.

17. Datenschutz

Hinsichtlich Datenschutz verweisen wir auf unsere Datenschutzerklärung auf unserer Homepage (www.arbitec-forster.de/datenschutz).

18. Sonstige allgemeine Bestimmungen

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das sachlich zuständige Gericht am Geschäftssitz.

Der Vertrag unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss der Weiterverweisungsnormen.
Die Anwendung des UNCITRAL-Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf wird ausgeschlossen.

Die Ungültigkeit einzelner Klauseln berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Eine unwirksame Klausel ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem angestrebten Ziel möglichst nahe kommt.

 

Arbitec-Forster GmbH
Stresemannallee 4b
41460 Neuss, Deutschland
+49 2131 3809-0
info@arbitec-forster.de

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